Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Auftragnehmer, Höhn Privatermittlungen, ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt zu erledigen. Nur bei fahrlässigem Vorgehen kann er oder seine Mitarbeiter in Haftung genommen werden. Für Entscheidungen, die auf Grund eines Berichts durch den Auftraggeber oder Dritter getroffen werden, wird keine Haftung übernommen. 

Allein der Auftragnehmer bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, in Abstimmung und Einvernehmen mit dem Auftraggeber, die Art und Weise der Auftragsdurchführung.

Der Auftragnehmer wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrags zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Das gilt auch für seine Mitarbeiter und Angestellten.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet schriftlich Bericht zu erstatten.

Die Berichte sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer der Auftragsbearbeitung durch den Auftragnehmer, nicht selbst oder durch Dritte in der Sache tätig zu werden, sofern Gefahr besteht, dass die Tätigkeit des Auftragnehmers dadurch behindert werden könnte.

Der Auftraggeber kann jederzeit, der Auftragnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Auftrag zurücktreten. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Wird die vorzeitige Kündigung durch das vertragswidrige Verhalten des Auftragnehmers veranlasst, steht ihm ein Anspruch insoweit nicht zu, als dass die bisher erbrachten Leistungen infolge der Kündigung kein Interesse oder Nutzen für den Auftraggeber bedeuten.

Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen sind sofort fällig.

Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses, des rechtlichen Anspruchs, der Wahrheit entsprechen. Ferner versichert er, dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsfeindlichen Ziele verfolgt werden.

Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder dem Auftragsumfang können insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung nötig sein und getroffen werden, müssen aber schriftlich bestätigt werden. Ansonsten bedürfen Nebenabreden der Schriftform, um rechtswirksam zu werden.

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile gültig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz des Auftragnehmers.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.